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Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Rheinland-Pfalz 99030011027000, 99030011027000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030011027000, 99030011027000

Leistungsbezeichnung

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungsbezeichnung II

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

FSJ (Synonym), Bundesfreiwilligendienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

Teaser

Sie haben Ihre Schulpflich erfüllt und wollen sich im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ausprobieren? Das ist das freiwiliige soziale Jahr vielleicht etwas für Sie.

Volltext

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulausbildung die Möglichkeit, im Rahmen eines Jahres auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ihren Vorstellungen und Interessen entspricht. Das FSJ ist somit auch als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen.

Es bietet jungen Menschen im Alter von 17 bis 26 Jahren (in Ausnahmen auch ab 16 Jahren) die Chance, vor Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung - auch im Ausland - einen Einblick in verschiedenste soziale und pflegerische Berufe zu erhalten, und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben. Einige Einrichtungen erkennen das FSJ als Vorpraktikum an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und/ oder in allen Bundesländern identisch. Es wird deshalb empfohlen, sich umgehend unmittelbar an die zugelassenen Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August/ September.

Das FSJ wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt sechs Monate. Eine mehrmalige Ableistung eines FSJ ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie nachfolgend.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Anfragen zu freien FSJ-Plätzen und Bewerbungen sind an die jeweiligen Träger direkt zu richten, diese entscheiden eigenständig über die Vergabe der Plätze.
Eine Liste der Träger finden Sie hier.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.