Blindenhilfe beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Blindheit (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.07.2022
Fachlich freigegeben durch
MASTD
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.