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Befreiung vom Sportunterricht erhalten

Rheinland-Pfalz 99088076001000, 99088076001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088076001000, 99088076001000

Leistungsbezeichnung

Befreiung vom Sportunterricht erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 24 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen

§ 39 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)

§ 36 Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen

§ 25 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen

Teaser

Eine Befreiung vom Schulsport aus gesundheitlich Gründen müssen Sie beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Kind längere Zeit erkrankt ist und daher nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, kann es am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Schülerin oder der Schüler nimmt nicht am Sportunterricht teil, wenn der Gesundheitszustand es nicht zulässt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie reichen ein formloses Schreiben bei der Sportlehrkraft ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Schule kann eine formlose schriftliche Begründung verlangen.

Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen.

Die Schule kann das Attest eines Amtsarztes verlangen.