Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Rheinland-Pfalz 99063058261000, 99063058261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063058261000, 99063058261000

Leistungsbezeichnung

Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Störfall (Synonym), 12 BImSchV (Synonym), Bundes-Immissionsschutzgesetz (Synonym), Domino-Effekt (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), BImSchG (Synonym), Störfall-Verordnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Teaser

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
    • Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
    • eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
    • Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
    • ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
    • Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
    • Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
    • Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
      • benachbarten Betriebsbereichen
      • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
      • Bereichen und Entwicklungen:
        • von denen ein Störfall ausgehen könnte
        • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
        • bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können

Voraussetzungen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Errichtung Entgegennahme
  • Anzeige ist erforderlich, wenn ein neuer Betriebsbereich nach StörfallVerordnung errichtet werden soll
  • Anzeige muss einen Monat vor Beginn der Errichtung gestellt werden
  • umfangreiche Angaben zu Betriebsbereich und Umgebung notwendig
  • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden