Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Technik (Synonym), radioaktiv (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Röntgen (Synonym), Sachkunde (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), Umgang (Synonym), Fachkunde (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Stoffe (Synonym)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
Fachlich freigegeben am
09.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
- Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
- Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
- Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.
- Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
- Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
- Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
- zuständig: zuständige Behörde für Strahlenschutz