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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Rheinland-Pfalz 99009055022000, 99009055022000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009055022000, 99009055022000

Leistungsbezeichnung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungsbezeichnung II

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Technik (Synonym), radioaktiv (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Röntgen (Synonym), Sachkunde (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), Umgang (Synonym), Fachkunde (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Stoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Teaser

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
  • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
  • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • zuständig: zuständige Behörde für Strahlenschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden