Aufnahme Fachschule beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Schulgesetz (SchulG)
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Hier erhalten Sie Informationen zur Aufnahme in eine Fachschule.
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, die Sie für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Der Abschluss einer Fachschule in Vollzeitunterricht mit der Dauer von mindestens zwei Schuljahren oder in Teilzeitunterricht mit entsprechend längerer Dauer ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt Sie zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz. Der Abschluss wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Sie können die Fachschule in folgenden Fachbereichen besuchen:
- Agrarwirtschaft - Staatlich geprüfte Wirtschaftlerin/Staatlich geprüfter Wirtschaftler (Bachelor Professional Agrarwirtschaft)
- Gestaltung - Staatlich geprüfte Gestalterin/Staatlich geprüfter Gestalter (Bachelor Professional Gestaltung)
- Technik - Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker (Bachelor Professional Technik)
- Wirtschaft - Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt (Bachelor Professional Wirtschaft)
- Sozialwesen - Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional Sozialwesen); Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional Sozialwesen); Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge (Bachelor Professional Sozialwesen)
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für den Besuch einer Fachschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Schulabschluss
- Berufspraktische Erfahrungen können Sie während der Fachschule durch ein Praktikum sammeln
- Schulstandort auswählen
- Aufnahmeformular der Schule (digital oder in Papierform) ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Vorgaben bei der Schule einreichen
- Bewerbungsschluss ist der 01.03. eines Jahres
- Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Schulplätze berücksichtig werden
- nähere Hinweise finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule
- Aufstiegs-BAföG
- BBS-Standortatlas Rheinland-Pfalz
- Bildungsserver Berufsbildende Schule
- Berufsbildungskompass
- Aufnahme Fachschule
- Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet.
- Verfahren
-
Schulstandort auswählen
- Aufnahmeformular der Schule (digital oder in Papierform) ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Vorgaben bei der Schule einreichen
-
- Voraussetzungen:
-
ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Schulabschluss
- Berufspraktische Erfahrungen können während der Fachschule durch ein Praktikum gesammelt werden
-
- Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- zuständig: die jeweilige Fachschule