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Kreistagswahl: Feststellung von Ausschlussgründen

Rheinland-Pfalz 99128015037001, 99128015037001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128015037001, 99128015037001

Leistungsbezeichnung

Kreistagswahl: Feststellung von Ausschlussgründen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kommunalparlament (Synonym), Unvereinbarkeit (Synonym), Rat des Kreises (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Wahlen (Synonym), Abgeordnete (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Parlament (Synonym), Kreistag (Synonym), Kreisvorstand (Synonym), Amt und Mandat (Synonym), Mandat (Synonym), Ausschluß vom Wahlrecht (Synonym), Landrat (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

von Ausschlussgründen

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie ein Mandat im Kreistag annehmen, dürfen Sie nicht eine Tätigkeit ausüben, die mit diesem Mandat unvereinbar ist.

Volltext

Wenn Sie ein Beamter oder ein Beschäftigterder Kreisverwaltung sind, dürfen Sie nicht Mitglied des Kreistags werden. 

Auch als bei der Kreisverwaltung tätiger Beamter oder Beschäftigter des Landes, können Sie nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Ausschlussgründe gelten nicht, wenn Sie überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Wenn Sie gewählt werden und bei Ihnen eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt, werden Sie in der Benachrichtigung darauf hingewiesen, dass Sie das Mandat nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen können. Sie können beispielsweise die Wahl nur annehmen, wenn Sie die Beendigung ihres Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses oder die Beurlaubung von Ihrem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis ohne Bezüge nachweisen. Die Wahl gilt als abgelehnt, wenn Sie diesen Nachweis nicht bis zum Ablauf der Frist erbracht  haben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen
  • Unvereinbarkeit von Amt und Mandat bei Wahlen zu den Kreistagen
  • Die Ausschlussgründe gelten nicht, wenn überwiegend körperliche Arbeit verrichtet wird.
  • zuständig: Kreiswahlleiter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Kreiswahlleiter

Formulare

nicht vorhanden