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Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Rheinland-Pfalz 99067012123001, 99067012123001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067012123001, 99067012123001

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jägerei (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagen (Synonym), Jäger (Synonym), Beizjagd (Synonym), Beize (Synonym), Jagd (Synonym), Entzug (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Jugendfalkner von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wenn Ihnen der deutsche Falknertagesjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • verstrichene Sperrfrist

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein entzogen hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

nicht vorhanden