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Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Rheinland-Pfalz 99067009236002, 99067009236002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009236002, 99067009236002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdlizenz (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jägerei (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Verlängerung (Synonym), Jäger (Synonym), Neuerteilung (Synonym), Jagen (Synonym), Jagd (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Ausländer, abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • vorheriger Besitz eines in Deutschland erteilten Ausländerjahresjagdscheins
  • Besitz eines gültigen ausländischen Jagdscheins ist Voraussetzung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll, erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja