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Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Rheinland-Pfalz 99067009001002, 99067009001002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009001002, 99067009001002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdlizenz (Synonym), Jäger (Synonym), Jagen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdkarte (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdpatent (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 -  3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchtenund Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.

Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
  • Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • für nicht deutsche Staatsbürger, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare ausländische Jägerprüfung bestanden haben
  • Voraussetzung ist, dass sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben
  • Besitz eines gültigen ausländischen Jagdscheins ist Voraussetzung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für höchsten 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll, erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Den Jahresjagdschein für Ausländer beantragen Sie bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja