Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kampfhund (Synonym), Umzug (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Hundehalter (Synonym), Rassehund (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Listenhund (Synonym), Adressänderung (Synonym), Hundeführer (Synonym)
- Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Fachlich freigegeben am
30.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
- Hundehaltung Meldung von Halterdaten
- Bei Besitz eines Kampfhundes ist bei Umzug oder Halterwechsel Behörde zu informieren
- zuständig: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde