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Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

Rheinland-Pfalz 99110009014001, 99110009014001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014001, 99110009014001

Leistungsbezeichnung

Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kampfhund (Synonym), Umzug (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Hundehalter (Synonym), Rassehund (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Listenhund (Synonym), Adressänderung (Synonym), Hundeführer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

von Halterdaten

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.

Volltext

Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
  • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
  • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

Voraussetzungen

Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hundehaltung Meldung von Halterdaten
  • Bei Besitz eines Kampfhundes ist bei Umzug oder Halterwechsel Behörde zu informieren
  • zuständig: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Formulare

nicht vorhanden