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Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Rheinland-Pfalz 99110009010000, 99110009010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009010000, 99110009010000

Leistungsbezeichnung

Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hundehaltung (Synonym), Maulkorbpflicht (Synonym), Hundehalter (Synonym), Maulkorbzwang (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundeführer (Synonym), Leinenpflicht (Synonym), Anleinpflicht (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Blindenhund (Synonym), Behindertenhund (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie möchten Ihren Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

Volltext

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
  • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes

Voraussetzungen

  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf nicht bissig sein
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hundehaltung Befreiung
  • Befreiung von Listenhunden/Kampfhunden von Maulkorbzwang
  • zuständig: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Formulare

nicht vorhanden