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Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Rheinland-Pfalz 99050178012004, 99050178012004 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050178012004, 99050178012004

Leistungsbezeichnung

Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Free Sales Certificate (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Exportbescheinigung (Synonym), FSC (Synonym), Verkehrsfähigkeit von In-vitro-Diagnostika (Synonym), Ausfuhr von In-vitro-Diagnostika (Synonym), IVDR (Synonym), Exportzertifikate für In-vitro-Diagnostika (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Für In-Vitro-Diagnostika- nicht aktiv

SDG Informationsbereiche

  • Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Teaser

Als Hersteller von nicht-aktiven In-vitro-Diagnostika oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke außerhalb der EU sowie Staaten, die über ein Freihandelsabkommen mit der EU verfügen, beantragen.

Volltext

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines nicht-aktiven In-vitro Diagnostikums und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung des betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n) des betroffenen Medizinprodukts
  • Bescheinigung zum Qualitätsmanagement des Herstellers durch eine Benannte Stelle
  • Produktliste nach Vorgabe der IVDR

Voraussetzungen

  • Ihre Niederlassung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde und Sie sind in Eudamed registriert.
  • Ihre betroffenen Medizinprodukte sind in DMIDS angezeigt.
  • Es bestehen keine bekannten Bedenken seitens der Behörde.
  • Aktuelle Unterlagen der betroffenen Medizinprodukte liegen vor.
  • Es handelt sich um ein nicht-aktives In-vitro Diagnostikum.

Kosten

Gebühr: 100€ - 1.000€
je Freiverkaufszertifikat für ein Land
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein.
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
  3. Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  4. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Behörde das Freiverkaufszertifikat aus.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach dem Zeitaufwand der Überprüfung der Produkte.

Frist

Es sind keine Fristen zur Beantragung zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvVfG) gegen die Gebührenerhebung

Kurztext

  • Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung für In-Vitro-Diagnostika- nicht aktiv
  • Freiverkaufszertifikate werden für nichtaktive In-vitro Diagnostika aus-gestellt.
  • Ein Freiverkaufszertifikat kann von Herstellern oder EUBevollmächtigten beantragt werden.
  • Für die Beantragung von Freiverkaufszertifikaten müssen die Invitro-Diagnostika den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch eine Konformitätserklärung belegt sein.
  • Angezeigte und CE-gekennzeichnete In-vitro-Diagnostika sind innerhalb der EU und den zugehörigen Vertragsstaaten verkehrsfähig, d.h. die Ausstellung eines Zertifikates entfällt.
  • Die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats ist gebührenpflichtig.
  • Zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Abteilung 5 – Referat 54 – Medizinprodukte

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Abteilung 5 – Referat 54 – Medizinprodukte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja