Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verkehrsfähigkeit von In-vitro-Diagnostika (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Ausfuhr von In-vitro-Diagnostika (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym), IVDR (Synonym), FSC (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), Exportzertifikate für In-vitro-Diagnostika (Synonym)
- Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte
Fachlich freigegeben am
30.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Als Hersteller von In-Vitro-Diagnostika, die in Verbindung mit einem aktiven Medizinprodukt stehen, oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen.
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines aktiven In-vitro Diagnostikums und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.
- Konformitätserklärung der betroffenen Medizinprodukts
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n) des betroffenen Medizinprodukts
- Bescheinigung zum Qualitätsmanagement des Herstellers durch eine Benannte Stelle
- Produktliste nach Vorgabe der IVDR
- Ihre Niederlassung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde und Sie sind in Eudamed registriert.
- Ihre betroffenen Medizinprodukte sind in DMIDS angezeigt.
- Es bestehen keine bekannten Bedenken seitens der Behörde.
- Aktuelle Unterlagen der betroffenen Medizinprodukte liegen vor.
Gebühr:
100€ - 1.000€
Mehr erfahren
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Behörde das Freiverkaufszertifikat aus
- Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für InVitro-Diagnostika - aktiv
- Freiverkaufszertifikate werden für Invitro Diagnostika ausgestellt.
- Ein Freiverkaufszertifikat kann von Herstellern oder EUBevollmächtigten beantragt werden.
- Für die Beantragung von Freiverkaufszertifikaten müssen die Invitro-Diagnostika den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch eine Konformitätserklärung belegt sein.
- Angezeigte und CEgekennzeichnete In-vitro-Diagnostika sind innerhalb der EU und den zugehörigen Vertragsstaaten verkehrsfähig, d.h. die Ausstellung eines Zertifikates entfällt.
- Die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats ist gebührenpflichtig.
- zuständig: Landesamt für Umwelt (LfU) – Abteilung 2 – Referat 25.1
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja