Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rohstoffe (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Kartierung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Brunnen (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Kellerbau (Synonym), Grundwasser (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Bohrung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
- Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung
- tiefe Bohrungen oder Erdarbeiten können von Behörde gestoppt werden
- Voraussetzungen:
- Durch den Erdaufschluss ist eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu befürchten oder bereits eingetreten.
- Der Schaden kann nicht anders vermieden werden.
- zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden