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Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Rheinland-Pfalz 99129052261002, 99129052261002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261002, 99129052261002

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Grundwasser (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Brunnen (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Kellerbau (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Bohrung (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Kartierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Teaser

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
  • unbeabsichtigte Grundwassererschließung bei bereits angezeigter Bohrung muss unverzüglich gemeldet werden
  • Bohrung muss gegebenenfalls vorübergehend eingestellt werden
  • zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden