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Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

Rheinland-Pfalz 99108055036003, 99108055036003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055036003, 99108055036003

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
  • Identitätsnachweis
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

8 Werktag(e)
Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.

Frist

Antragsfrist: 7 Werktag(e)
Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
  • bei Verlust von Fahrerkarte muss Ersatzkarte beantragt werden
  • Busfahrerinnen und Busfahrer sowie LKWFahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr benötigen eine gültige Fahrerkarte
  • ab dem Zeitpunkt des Verlustes darf betroffene Person für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren 
  • solange Fahrerin oder Fahrer keine Fahrerkarte hat, müssen Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber angefertigt und mitgeführt werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Formulare

nicht vorhanden