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Jagdschein ersetzen wegen Verlust

Rheinland-Pfalz 99067004036000, 99067004036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004036000, 99067004036000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein ersetzen wegen Verlust

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jäger (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Ersatzdokument (Synonym), Ersatz (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdpatent (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jagdschein Ersatz 
  • Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja