Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

Rheinland-Pfalz 99058032011001, 99058032011001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011001, 99058032011001

Leistungsbezeichnung

Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handwerksrolleneintragung (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Betriebsleitung (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Gesellschafter (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), Vertretungsberechtigte (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Adresse (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), HWK (Synonym), persönliche Daten (Synonym), Datenänderung (Synonym), Änderungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

persönliche Daten

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).  

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
  • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten
     

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adressdaten 
  • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
     

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister - Änderung der persönlichen Daten 
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem bestimmte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin erfasst, Ist eine Gesellschaft Unternehmensträgerin, werden Informationen zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und den vertretungsberechtigten Personen gespeichert. Hierzu gehören Adress- und Kontaktdaten.
  • Ändern sich eintragungspflichtige persönliche Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
  • zuständig: Handwerkskammer, bei der die Mitgliedschaft des Betriebes besteht.
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Formulare

nicht vorhanden