Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aalverordnung (Synonym), Aalfischerei (Synonym), Aalfang (Synonym), Aale (Synonym)
- Anmeldepflichten (2010100)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Klima, Natur und Arten (1170100)
Fachlich freigegeben am
14.01.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.
Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.
In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
- Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
- Meldung Aalbewirtschaftungspläne – kommerzieller Fischfang Entgegennahme
- Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
- Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Voraussetzung: keine