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Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Rheinland-Pfalz 99031016001000, 99031016001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031016001000, 99031016001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Verantwortliche Person (Synonym), Überwachung (Synonym), Biozid-Produkte (Synonym), Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Holz- und Bautenschutz (Synonym), Schädlingsbekämpfung (Synonym), Biozid (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Arbeitsschutzvorschriften (Synonym), Gefahrenbereich (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Begasung (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Befähigungsscheininhaber (Synonym), Desinfektion (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Pflanzenschutzmittel (Synonym), Hygiene (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Volltext

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

Voraussetzungen

  • Befähigungsschein
  • Sachkundenachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100€ - 1.000€

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor der erstmaligen Begasung

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsklage

Kurztext

  • Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen Erteilung
  • Für die Durchführung wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt
  • Hierfür sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • Sachkundenachweis
    • Befähigungsschein
    • Nachweis für räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens 
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)

Zuständige Stelle

SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)

Formulare

nicht vorhanden