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Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

Rheinland-Pfalz 99031013016003, 99031013016003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016003, 99031013016003

Leistungsbezeichnung

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Berufsqualifikation (Synonym), Qualifikation (Synonym), Sachkunde (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Anerkennung ausländische Qualifikation (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Fortbildung (Synonym), Qualifikationsnachweis (Synonym), Anerkennung Qualifikation (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Anerkennung Fortbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

einer gleichwertigen Qualifikation

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Handlungsgrundlage

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

Teaser

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

Kosten

Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)
  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden