Hochschule Informationen zur Bewerbung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
- Auswahl- und Einschreibesatzungen der Hochschulen
Wer an einer Hochschule studieren möchte, muss sich online für einen Studiengang registrieren und bewerben.
Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.
Für die zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.
Für einige Studiengänge wie z.B. Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Mit einer beruflichen Ausbildung erhalten Sie eine fachungebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten.
- Ausgefüllter Bewerbungsantrag
- Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
- Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
- Gegebenenfalls Leistungsnachweise
- Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang
- Sie müssen über eine für RheinlandPfalz gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
- Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
- Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
- Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.
Für ein Erststudium fallen keine Kosten an. Für ein Zweitstudium oder ein Seniorenstudium werden Studiengebühren erhoben.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:
- Registrierung
- Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.
Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.
Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.
Die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang müssen erfüllt sein.
Form und Frist sind unbedingt einzuhalten.
Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.
- Kein Formular vorhanden
- soweit im Einzelfall vorhanden, abzurufen unter hochschulstart.de oder Internetseite der Hochschule
- Schriftform erforderlich
- abhängig vom jeweiligen Studiengang
- in der Regel kein persönliches Erscheinen nötig. Ausnahme sind z.B. Eignungsprüfungen