Kommunale Förderung für Vereine beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gemeinde (Synonym), Verein (Synonym), Förderung (Synonym), Beihilfe (Synonym), Zuwendungen (Synonym), Unterstützung (Synonym), Kommune (Synonym), Gemeinschaft (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahmenleistung
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.