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Hochwasserschäden beseitigen

Rheinland-Pfalz 99136004137000, 99136004137000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136004137000, 99136004137000

Leistungsbezeichnung

Hochwasserschäden beseitigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Beräumung (Synonym), Naturkatastrophe (Synonym), Elementarschäden (Synonym), Hochwasseropfer (Synonym), Überflutung (Synonym), Hochwasserhilfe (Synonym), Hochwasserschaden (Synonym), Dammbruch (Synonym), Deichbruch (Synonym), Starkregen (Synonym), Hochwasser (Synonym), Schadensbeseitigung (Synonym), Überschwemmung (Synonym), Gewitter (Synonym), Katastrophe (Synonym), Wasserstrom (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochwasser (136)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Katastrophenhilfe (1160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

Volltext

Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden