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Tier abgeben im Tierheim

Rheinland-Pfalz 99110015034000, 99110015034000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110015034000, 99110015034000

Leistungsbezeichnung

Tier abgeben im Tierheim

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Katze (Synonym), Kaninchen (Synonym), herrenloses Tier (Synonym), Hund abgeben (Synonym), Tier abgeben (Synonym), Hund aussetzen (Synonym), Tierasyl (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie können die artgerechte Haltung Ihres Haustieres nicht mehr sichern? Dann können Sie Ihr Haustier in einem Tierheim abgeben.

Volltext

Wenn Sie ein Tier abgeben möchten, können Sie dies in einem Tierheim in Ihrer Nähe tun. Sie können ein Tierheim auch informieren, wenn Sie ein herrenloses Tier gefunden haben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese gibt Ihnen Auskünfte zu Tierheimen in der Region.
  • Rufen Sie das gewünschte Tierheim an, und fragen Sie, ob Platz für das Tier vorhanden ist.
  • Als Besitzer geben Sie das Tier in der Regel persönlich ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Tierheim.

Formulare

nicht vorhanden

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