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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Rheinland-Pfalz 99108008152000, 99108008152000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008152000, 99108008152000

Leistungsbezeichnung

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Dauerparker (Synonym), Fahrzeug-Verwahrplatz (Synonym), Falschparker abschleppen (Synonym), Kfz-Verwahrplatz (Synonym), Falsch abgestellte Fahrzeuge (Synonym), Autoknast (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Herausgabe (152)

SDG Informationsbereiche

  • Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.

Volltext

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Kosten

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden