Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bildhauer (Synonym), Grabmal verändern (Synonym), Grabmal errichten (Synonym), Gärtner (Synonym), Steinmetz (Synonym), Bestattungsunternehmen (Synonym)
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahmenleistung
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.