Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grabnutzungsrecht (Synonym), Grabstelle (Synonym), Friedhof (Synonym)
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahmenleistung
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
- Antrag durch Nutzungsberechtigten
- Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung