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Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Rheinland-Pfalz 99089147006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089147006000

Leistungsbezeichnung

Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Osterfeuer (Synonym), Lagerfeuer (Synonym), Brauchtumsfeuer (Synonym), Höhenfeuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Genehmigung (6)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

Volltext

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden