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Begrüßungsgeld erhalten

Rheinland-Pfalz 99019036079000, 99019036079000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019036079000, 99019036079000

Leistungsbezeichnung

Begrüßungsgeld erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Zuzugsbonus (Synonym), Studierendenbonus (Synonym), Studentenbonus (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahemenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.

Volltext

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis,
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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