Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
29.07.2022
Fachlich freigegeben durch
MASTD
Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleure sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.
Der Beruf des Gesundheitsaufsehers bzw. Hygienekontrolleurs ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.