Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Justiz (Synonym), Datenbank (Synonym), Übersetzer (Synonym), Dolmetscher (Synonym)
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
- Eintragung in Register (2020100)
Fachlich freigegeben am
15.07.2022
Fachlich freigegeben durch
JM
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.
Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.
Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein