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Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Rheinland-Pfalz 99046031060002, 99046031060002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031060002, 99046031060002

Leistungsbezeichnung

Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

andere Bundesländer (Synonym), Datenbank (Synonym), Dolmetscher (Synonym), Justiz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Dolmetscher und Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderem Bundesland

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.

Volltext

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
  • Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
  • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
  • Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
  • Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
  • Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes

Voraussetzungen

Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.

Kosten

Gebühr: 115€ - 200€

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
  • Sie reichen Ihre Unterlagen ein

Bearbeitungsdauer

2 Monat(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich.

Kurztext

  • Dolmetscher und Übersetzer aus anderen Bundesländern können sich in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher eintragen lassen
  • zuständige Behörde: OLG Koblenz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja