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Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Rheinland-Pfalz 99046031060001, 99046031060001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031060001, 99046031060001

Leistungsbezeichnung

Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

andere EU-/ EWR Staaten (Synonym), Justiz (Synonym), Dolmetscher (Synonym), Übersetzer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der EU/ EWR als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben.

Volltext

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz vorübergehend und gelegentlich ausüben. Sie müssen ihre Tätigkeit bei einem der OLG Präsidenten anzeigen und werden dann in ein Verzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Bescheinigung über Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit im Ausland
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (C 2)
  • Nachweis, dass Tätigkeit während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre ausgeübt hat
  • Angabe der Berufsbezeichnung in der Sprache des Staates

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem Vertragsstaat als Dolmetscher bzw. Übersetzer niedergelassen sein
  • Sie müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre tätig gewesen sein
  • Sie müssen eine Sprachkompetenz entsprechend der Stufe C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates in der deutschen und der fremden Sprache besitzen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG
  • Sie reichen die notwendigen Unterlagen ein

Bearbeitungsdauer

2 Monat(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist möglich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Oberlandesgericht Zweibrücken.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein