Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
07.07.2022
Fachlich freigegeben durch
MASTD
Der Beruf des Kardiotechnikers ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Heilberuf. Kardiotechniker wirken beim Einsatz medizin-technischer Geräte bei Operationen im Herz-Lungen-Bereich mit.