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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland

Rheinland-Pfalz 99018063001001, 99018063001001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018063001001, 99018063001001

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Abschlüsse aus dem Ausland

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2022

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Der Beruf des Kardiotechnikers ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Heilberuf. Kardiotechniker wirken beim Einsatz medizin-technischer Geräte bei Operationen im Herz-Lungen-Bereich mit.

Volltext

Der Beruf des Kardiotechnikers ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden