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Semesterbeitrag Erhebung

Rheinland-Pfalz 99061040111000, 99061040111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040111000, 99061040111000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Erhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Semesterticket (Synonym), Rückmeldung (Synonym), Zweitstudiengebühr (Synonym), Rückmeldefrist (Synonym), Studierendenservice (Synonym), Landeshochschulkasse (Synonym), Immatrikulation (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Fachlich freigegeben durch

MWG

Teaser

Im Semesterbeitrag enthalten sind u.a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.

Volltext

Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z.B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote u.a. finanziert.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation bei der jeweiligen Hochschule

Kosten

Gebühr: 0€ - 400€
Kosten sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule.

Verfahrensablauf

Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Zuständige Stelle

Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.

Formulare

Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.

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