Semesterbeitrag Erhebung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Im Semesterbeitrag enthalten sind u.a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z.B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote u.a. finanziert.
Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.
Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.
Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.
Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.