Semesterbeitrag Informationserteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Informationen rund um den Semesterbeitrag finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind. Als eingeschriebene*r Studierende*r zahlen Sie jedes Semester den Semesterbeitrag.
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z. B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote, Semesterticket u. a. finanziert.
Voraussetzung für die Informationserteilung zum Semesterbeitrag:
- Sie sind als Studierende*r an einer Hochschule eingeschrieben oder
- Sie sind Studieninteressierte*r, die/der sich an einer Hochschule einschreiben wird
Die Informationen rund um den Semesterbeitrag (Fristen, Bankverbindung für die Rückmeldung ins nächste Semester etc.) werden rechtzeitig vor dem Semesterbeginn auf den Webseiten der Hochschulen veröffentlicht, zudem werden Sie als Studierende*r per E‑Mail benachrichtigt. Genaue Fristen für die Veröffentlichung von Informationen zum Semesterbeitrag auf den Webseiten der Hochschulen gibt es nicht.
Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule, auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule kann bei Fragen weiterhelfen.