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Hochschulabschlussdokumente Erstellung

Rheinland-Pfalz 99061037032000, 99061037032000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061037032000, 99061037032000

Leistungsbezeichnung

Hochschulabschlussdokumente Erstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Diploma Supplement (Synonym), Zeugnis (Synonym), Urkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erstellung (032)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2022

Fachlich freigegeben durch

MWG

Teaser

Wenn Sie Ihre  Bachelor- oder Masterprüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie von Ihrer Hochschule die Abschlussdokumente, also Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement.

Volltext

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, das die Noten der absolvierten Prüfungsleistungen und eine Gesamtnote enthält. Zudem verleiht die Hochschule einen Bachelor- oder Mastergrad, der in der Urkunde festgehalten wird. Darüber hinaus erhalten Sie als ergänzende Anlage ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement), das den erworbenen Hochschulgrad näher erläutert und Angaben über die Hochschule, das Studienprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Studienanforderungen und den Studienverlauf sowie über das deutsche Studiensystem enthält.

Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Prüfungsordnungen auch eine direkte Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag ist lediglich erforderlich bei Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer Urkunde in englischer Sprache bzw. in deutscher Sprache in ausschließlich englischsprachigen Studiengängen. Beachten Sie die Anforderungen der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung werden die Abschlussdokumente erstellt. Ein Antrag ist nur in Fällen erforderlich, wenn die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen und dies von der Hochschule nicht vorgesehen ist. Ansonsten ist ein Antrag nicht erforderlich.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Stellen eines Antrags ist nur in Fällen erforderlich, in denen die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen. Im Übrigen ist ein Antrag nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist je Hochschule unterschiedlich.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ausstellen von Zeugnissen, Urkunden, Diploma Supplements nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs.

Ansprechpunkt

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich.