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Gasthörerschaft beantragen

Rheinland-Pfalz 99061031007000, 99061031007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061031007000, 99061031007000

Leistungsbezeichnung

Gasthörerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gasthörerin (Synonym), Gasthörer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

MWG

Teaser

Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen.

Volltext

Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Voraussetzung zur Gasthörerschaft sind in den Einschreibeordnungen der Hochschulen ausgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die hochschulindividuellen Regelungen.

Die Zulassung erfolgt per Bescheid (Gasthörerschein) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig (Besonderes Gebührenverzeichnis der LV) und umfasst die Gebühr für einen Gasthörerschein sowie eine Semestergebühr, die in Abhängigkeit der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen variieren kann.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Gebühr: 160€ - 360€
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014rahmen
Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

Über den Verfahrensablauf informiert die Hochschule:

  1. Antragsformular digital ausfüllen oder ausgedruckt ausfüllen
  2. Einreichung des Antrags bei der Hochschule
  3. Erhalt Gebührenbescheid
  4. Zusendung des Gasthörerscheins nach Zahlungseingang
  5. ggf. Genehmigung zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung durch die Dozierenden und das Dekanat erforderlich (Ausnahme Vorlesungen)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragsfristen variieren zwischen den Hochschulen und können bei der einzelnen Hochschule erfragt werden.

Die Anträge können für jeweils ein Semester gestellt werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Rahmen einer Gasthörerschaft können keine Prüfungsleistungen oder ECTS-Punkte erworben werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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