Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten
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Hier erhalten Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer Informationen zu verschiedenen Informationsplattformen und Unterstützungsangeboten.
Im Zuge des Ukraine-Konflikts tauchen sowohl bei den Geflüchteten als auch den Helferinnen und Helfern viele Fragen auf. Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierfür ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.
Informationen zum Aufenthalt und Sozialleistungen erhalten Sie ebenfalls direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden und Sozialämtern.
Das Hilfsportal des Landes Rheinland-Pfalz stellt Ihnen umfassende Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt sowie zu Fragen hinsichtlich Arbeit, Schule und Angeboten für Frauen und Kinder zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die nachfolgenden Seiten:
- Hilfsportal des Landes Rheinland-Pfalz mit Informationen für Geflüchtete und Helfende
- germany4ukraine - Hilfeportal des Bundes
- Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Hilfe für ukrainische Flüchtlinge auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- Flucht, Einreise und Asyl – FAQs der Beauftragten der Bundesregierung für Flucht, Einreise und Asyl
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Möglichkeiten der zielgerichteten Hilfe
- Ukraine-Konflikt
- Es gibt Zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Wichtigster Ansprechpartner ist die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Diese beantwortet Fragen zur Einreise und dem Aufenthalt.
- Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
- Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
- Es gibt verschiedene Informationsportal zum Beispiel auf den Seiten des Bundes.
- Für die Geflüchteten und Helfenden in Rheinland-Pfalz gibt es ein eigenes Informations- und Hilfsportal des Landes.
Bei allen Themen rund um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herausfinden.
Zudem bietet Rheinland-Pfalz eine kostenlose und mehrsprachige Informationshotline für alle Geflüchteten und Helferinnen und Helfer an. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter der 0800-9900 660. Sie können die Hotline auch schriftlich über ein Kontaktformular erreichen.