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Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

Rheinland-Pfalz 99064010000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064010000000

Leistungsbezeichnung

Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Donbass (Synonym), Krim (Synonym), Russland (Synonym), Ukraine (Synonym), Invasion (Synonym), Krieg (Synonym), Hilfe (Synonym), Sicherheit (Synonym), Flüchtling (Synonym), Ankunft in Deutschland (Synonym), Wolodymyr Selenskyj (Synonym), Luhansk (Synonym), Flucht (Synonym), Wladimir Putin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer Informationen zu verschiedenen Informationsplattformen und Unterstützungsangeboten.

Volltext

Im Zuge des Ukraine-Konflikts tauchen sowohl bei den Geflüchteten als auch den Helferinnen und Helfern viele Fragen auf. Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierfür ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Informationen zum Aufenthalt und Sozialleistungen erhalten Sie ebenfalls direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden und Sozialämtern.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ukraine-Konflikt
  • Es gibt Zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.
  • Wichtigster Ansprechpartner ist die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Diese beantwortet Fragen zur Einreise und dem Aufenthalt.
  • Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
  • Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
  • Es gibt verschiedene Informationsportal zum Beispiel auf den Seiten des Bundes.
  • Für die Geflüchteten und Helfenden in Rheinland-Pfalz gibt es ein eigenes Informations- und Hilfsportal des Landes.

Ansprechpunkt

Bei allen Themen rund um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.

Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).

Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herausfinden.

Zudem bietet Rheinland-Pfalz eine kostenlose und mehrsprachige Informationshotline für alle Geflüchteten und Helferinnen und Helfer an. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter der 0800-9900 660. Sie können die Hotline auch schriftlich über ein Kontaktformular erreichen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden