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Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen

Rheinland-Pfalz 99088016016001, 99088016016001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088016016001, 99088016016001

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

von Gesundheitsfachberufsschulen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

11.05.2022

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Teaser

Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.

Volltext

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
  • Kostenkalkulation
  • Qualifikationsnachweise der Schulleitung
  • Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
  • Aktuelle Dozentenliste
  • Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
  • Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
  • Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
  • Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

Kosten

Gebühr: 240€ - 410€

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.

Formulare

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)