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Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren

Rheinland-Pfalz 99089021030000, 99089021030000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089021030000, 99089021030000

Leistungsbezeichnung

Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren

Leistungsbezeichnung II

Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vereinfachtes Konformitätsverfahren (Synonym), Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Synonym), Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte (Synonym), Sicherheitstechnik (Synonym), Konformitätsbewertungsverfahren (Synonym), Begutachtungsauftrag (Synonym), Explosionsschutzprodukteverordnung (Synonym), ProdSV (Synonym), Explosionsschutz (Synonym), explosionsgeschützte Geräte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Zertifizierung (030)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

Volltext

Die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt.

Im Normalfall ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Richtlinie) durchzuführen.

Die Marktüberwachungsbehörde kann jedoch auf hinreichend begründeten Antrag genehmigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, für die kein Konformitätsbewertungs­verfahren durchgeführt wurde, sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist. Diese Regelung gilt nur für das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes und nicht für Komponenten. Die Anträge werden i.d.R. durch (Fach-)Firmen gestellt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsinhalt formlos (schriftlich):

  • Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inkl. der geplanten Abweichung
  • handelt sich es um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) oder
  • die Modifizierung von bereits in Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister

Nachweise:

  • dass ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
  • die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
  • dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.

Voraussetzungen

  • kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
  • Verwendung dieser Produkte im ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus-und Nutztieren oder von Gütern geboten
  • Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet.
  • Einsatz der beantragten Produkte nur in Deutschland
  • hinreichend begründeter und vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Schriftliches Verfahren auf Antrag (formlos)
  • Ermessensentscheidung (Kann-Entscheidung)

Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Monats, max. 3 Monate.

Frist

Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es ist der Widerspruch innerhalb der Fristen im Rechtsbehelf möglich.

Kurztext

  • explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
  • für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen
  • Ausnahmefällen können im schnelleren Verfahren im Einzelfall genehmigt werden,
  • Vorraussetzung: sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formularbezeichnung: entfällt
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein