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Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Rheinland-Pfalz 99089068169000, 99089068169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089068169000, 99089068169000

Leistungsbezeichnung

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2023

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Handlungsgrundlage

Teaser

Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.

Volltext

Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:

  • Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
  • Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
  • In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
  • Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
  • Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
  • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
  • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

Beantragung im Online Dienst:

  • Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen. 
  • Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
  • Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
  • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
  • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert. 
     

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Anzeige der schriftlichen Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz.
  • Die Inhabende eines Betriebes, welche  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, muss  eine verantwortliche Person schriftlich bestellen und den Namen der bestellten Personen der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen. 
  • Die zu betrachteten verantwortlichen Personen werden in § 19 (1) Nr. 3 und 4 Sprengstoffgesetz definiert.
  • Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
  • Anzeige: schriftlich oder online
  • Zuständige Behörde: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt

Ihr Ansprechpartner ist die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.

Zuständige Stelle

Die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein