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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Rheinland-Pfalz 99008002010003, 99008002010003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010003, 99008002010003

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Dauerhafte Behinderung (Synonym), handlungsunfähig (Synonym), Personalausweis (Synonym), Befreiung (Synonym), Personaldokument (Synonym), PA (Synonym), Krankenhaus (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), Pflegeheim (Synonym), Ausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), Einwilligungsunfähigkeit (Synonym), einwilligungsunfähig (Synonym), Handlungsunfähigkeit (Synonym), ePA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.

Volltext

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
  • bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
    • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
    • Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie oder die Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der zuständigen Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus
  • Sie oder eine vertretende Person unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
  • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
  • Sie oder die Sie vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Personalausweis-Behörde.
  • Die Personalausweis-Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein