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Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Rheinland-Pfalz 99008002010001, 99008002010001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010001, 99008002010001

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis (Synonym), Befreiung (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), Einwilligungsunfähigkeit (Synonym), Handlungsunfähigkeit (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), Personaldokument (Synonym), betreute Person (Synonym), PA (Synonym), handlungsunfähig (Synonym), einwilligungsunfähig (Synonym), ePA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

für betreute Personen

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Wenn für Sie eine betreuende Person bestellt ist, können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Ihre betreuende Person kann für Sie eine Befreiung für die Ausweispflicht veranlassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Volltext

Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
  • Personalausweis der betreuenden Person

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweis-Behörde auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person  aus
  • Sie und die betreuende Person unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
  • Sie gehen mit Ihrer betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Bundeslandes.

Kurztext

  • Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
  • Betreute Person muss
    • dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
    • handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einer öffentlich bestellten bevollmächtigten Person vertreten werden
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der antragstellenden Person

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein