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Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

Rheinland-Pfalz 99089018001006, 99089018001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001006, 99089018001006

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

waffenrechtliche Erlaubnis (Synonym), Munitionssammlung (Synonym), Waffenrecht (Synonym), Waffenbesitzkarte (Synonym), Waffensammler (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2021

Fachlich freigegeben durch

MdI RP

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
  • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 50

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege
  • wird für Einzellader-Langwaffen sowie bis zu 3 Repetier-Langwaffen und Munition ausgestellt
  • Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung erforderlich
  • Verwaltungsgebühr: EUR 50
  • zuständig: Kreispolizeibehörden
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der für Ihren  Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen örtlichen Waffenbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

Formulare

nein