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Anmeldung einer Erdbestattung

Rheinland-Pfalz 99101002104001, 99101002104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101002104001, 99101002104001

Leistungsbezeichnung

Anmeldung einer Erdbestattung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung einer Erdbestattung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Todesbescheinigung (Synonym), Leichenschau (Synonym), Beisetzung (Synonym), Beerdigung (Synonym), Bestattungsgenehmigung (Synonym), Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (Synonym), Leiche (Synonym), Begräbnis (Synonym), Totenscheine (Synonym), Durchführung Bestattung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

Erdbestattung

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.10.2021

Fachlich freigegeben durch

MWG

Teaser

Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweiser die Erdbestattung zulässig.

Volltext

Die Erdbestattung (Begräbnis) ist die Bestattung mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass die Leiche an die Erde übergeben wird. Die Leiche ist in einem Sarg einzusargen. Näheres kann in der Friedhofssatzung vorgeschrieben werden.

Der Sarg wird mit der Leiche nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab versenkt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die wichtigsten Dokumente sind der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist es daher besonders wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt zu informieren. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern, diese erfolgt durch die jeweilige Einrichtung.
  • Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe kann auf Wunsch das Bestattungsunternehmen übernehmen.
  • Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, mehrere Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten, z. B. die Kündigung von Verträgen, benötigt wird.

Eine Durchführung der Bestattung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde ist nicht zulässig.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten einer Erdbestattung liegen in der Regel über denen einer Feuerbestattung. Sie hängen maßgeblich von den Friedhofsgebühren des Beisetzungsortes ab. Darüber hinaus spielen bei den Bestattungskosten aber auch die Auswahl von Sarg und Grabstein sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier eine Rolle.

Darüber hinaus fallen Gebühren an für:

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses.

Verfahrensablauf

  • Nach dem Tod eines Menschen erfolgt immer eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Nach Abschluss der Leichenschau wird der Leichnam eingesargt und in eine Leichenhalle überführt (Ausnahmen: Wenn eine staatsanwaltschaftliche Leichenschau durchzuführen ist oder bei wissenschaftlichen Untersuchungen).
  • Während der Überführung und Bestattungsfeier muss der Sarg geschlossen bleiben (Ausnahmen kann die örtliche Ordnungsbehörde zulassen).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bestattung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Bestattungsfrist beginnt mit dem Tag des Ereignisses und gibt die Zeit an, in welcher die Bestattung erfolgen muss.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bitte wenden Sie sich:
    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden