Anmeldung einer Seebestattung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
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Als Seebestattung wird die Beisetzung der Asche Verstorbener im Meer bezeichnet. Im offenen Meer werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Eine Seebestattung ist also nur möglich, wenn der Verstorbene zuvor eingeäschert wurde. In Deutschland finden alle Seebestattungen in den Küstenmeeren der Nordsee und Ostsee statt. Im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz ist die Seebestattung nicht als eigenständige Bestattungsart anerkannt.
Eine Seebestattung in oberirdischen Gewässern im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist unzulässig.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.
Für Informationen zu einer Seebestattung wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut.
Ein mit Seebestattungen erfahrenes Bestattungsinstitut kann weitere Auskünfte, u. a. über die Zulässigkeit, mögliche Bestattungsgebiete und den Ablauf einer Seebestattung erteilen.