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Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

Rheinland-Pfalz 99018016034000, 99018016034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018016034000, 99018016034000

Leistungsbezeichnung

Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Approbation (Synonym), Kammer (Synonym), Apotheker (Synonym), Mitgliedschaft (Synonym), Apothekerin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2021

Fachlich freigegeben durch

MWG, Referat 15205

Teaser

Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.

Volltext

Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

Voraussetzungen

Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).

Kosten

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht

Verfahrensablauf

Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.

Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Apotheker/innen in Rheinland-Pfalz müssen sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
  • Approbation und schriftlicher Antrag notwendig
  • Zuständig: Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:

  • Anmeldung Kammermitgliedschaft
  • Abmeldung Kammermitgliedschaft
  • SEPA-Basis-Lastschriftmandat